DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN

Die Grundlage für Gewässerentwicklungsmaßnahmen bilden die Konzepte zur naturnahen Gewässerentwicklung (KNEF) im Kreis Lippe. Derzeit liegen für 127 Gewässer solche Konzepte vor. Diese können bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesehen werden. Der nachfolgende Link öffnet eine Übersicht der Gewässerentwicklungskonzepte im Kreis Lippe:

Übersicht_KNEF

Neben den KNEF bilden die Umsetzungsfahrpläne nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie eine weitere Grundlage für anstehende Gewässerentwicklungsmaßnahmen. Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu den im Kreis Lippe vorhandenen Umsetzungsfahrplänen.

http://www.kreis-lippe.de/index.php?NavID=2001.325

Unter Berücksichtigung dieser Grundlagen werden zielgerichtete Gewässerentwicklungsmaßnahmen von den Städten und Gemeinden an das Beschäftigungsprojekt „Wasser im Fluss“ weitergegeben. Dort erfolgt die konkretisierende Planung zur Abstimmung im projektbegleitenden Arbeitskreis.

Die für die Maßnahmen erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen müssen dann spätestens beim Beginn der Umsetzung vorliegen. Dies wird durch den Kreis Lippe als untere Wasserbehörde sichergestellt.